Reglement

Haftung

  1. Alle Teilnehmer(innen) an der Eiger Bike Challenge in Grindelwald starten auf eigenes Risiko. Sie sind im Besitz einer Unfallversicherung und tragen die volle Verantwortung für ihren Gesundheitszustand.
  2. Auf allen Strecken der EBC gilt das Strassenverkehrsgesetzt (SVG). Es besteht bei Unfällen eine Meldepflicht an das OK/Polizei.
  3. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die den Teilnehmern oder Dritten zustossen, ab.
  4. Alle Teilnehmer(innen) sind selbst für die renntüchtige Ausrüstung verantwortlich; es findet keine Kontrolle der Bikes statt. Hingegen ist das Tragen eines Helms und von Handschuhen obligatorisch.

Anmeldung

  1. Verschiedene Kategorien können nur auf der langen respektive auf der kurzen Strecke starten. Massgebend sind die Angaben in der Ausschreibung.
  2. Elki gilt für 2 Personen (mind. 1 Kind 10 – 13-jährig, und 1 Erwachsener ab 18 Jahren), welche in keiner Verwandtschaft stehen müssen. Das Elki-Team hat die Strecke gemeinsam zu absolvieren und die Ziellinie miteinander/kurz hintereinander zu überqueren. Die Erwachsene Person trägt die volle Verantwortung für das Kind. Für die Rangierung gilt die Zeit der zweiteintreffenden Person.
  3. Nach dem Anmeldeschluss vom 31. Juli (Datum des Poststempels) werden Anmeldungen nur noch gegen Aufpreis von CHF 20.00 berücksichtigt. Kategorien ELKI & Stafette ist die Nachmeldegebühr CHF 30.00. Bei Einzahlung nach dem 31. Juli ist bei der Startnummernausgabe die Quittung vorzuweisen! Mutationen bezüglich der Streckenwahl können bis 31. Juli direkt an das Sekretariat Eiger Bike Challenge, 3818 Grindelwald (sekretariat@eigerbike.ch), gemeldet werden. Später eingehende Mutationen werden mit CHF 20.00 verrechnet.
  4. Die offizielle Startnummernausgabe können ab Freitagabend im Zielgelände (Baerplatz, Dorfzentrum) bezogen werden. Nachmeldungen bis jeweils 1 Stunde vor dem jeweiligen Start noch möglich. Massgebend und Detail Informationen sind in der alljährlichen Ausschreibung.
  5. Wir empfehlen direkt bei der Anmeldung eine Annullationsversicherung abzuschliessen. Annullierungen werden nur bei Abschluss einer Versicherung und bei Vorweisung eines schriftlichen Arztzeugnisses akzeptiert. Für Nichterscheinen am Start ohne gültiges Arztzeugnis kann kein Startgeld zurückerstattet werden.

Rennen:

  1. Die Startnummer ist am Lenker zu montieren, Teilnehmer(innen) mit unkorrekt montierten Startnummern werden bei der Startkontrolle zurückgewiesen. Ohne Startnummer am Lenker erfolgt kein Start & Klassierung.
  2. Wer die Startkontrolle nicht passiert, wird nicht gewertet! Die erste Startbox ist für Spitzenfahrerinnen und -fahrer reserviert. Lizenzierte starten alle im 1. Block.
  3. Teilnehmer(innen), die die Kontrollposten auf der Strecke nicht passieren oder sich nicht an die Anweisungen der Veranstalter halten (z.B. obligatorisches Absteigen für einzelne Passagen), werden disqualifiziert.
  4. Der Veranstalter bestimmt die Zeitlimits, welche die Teilnehmer(innen) bei den Kontrollstellen zu passieren haben. Werden diese überschritten, werden die Startnummer und der Kontrollchip eingezogen.
  5. Das Austauschen des Bikes während des Rennens ist nicht gestattet. An den offiziellen Reparaturposten bezogenes Material muss nach dem Rennen am Infopoint BAR bezahlt werden.
    Abfälle dürfen nur in den vorgesehenen Zonen entsorgt werden. Bei Verstoss kann eine Zeitstrafe ausgesprochen werden. Mehrfaches Widerhandeln hat eine Disqualifikation zur Folge.
  6. Alle Teilnehmer(innen) haben sich, falls verlangt, einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Ein positives Ergebnis hat die Disqualifikation zur Folge.
  7. Proteste irgendwelcher Art sind schriftlich und mit einer Kaution von CHF 100.- der Rennjury (OK-Präsident: Inn, Rennleiter: Inn und Offizieller Swiss Cycling) bis 20 Minuten nach Ankunft des Fahrers (der Fahrerin) einzureichen.
  8. Der Veranstalter behält sich vor, Streckenänderungen vorzunehmen.

Preisgeld / Rangverkündigung

  1. Mit der Anmeldung erklären sich die Fahrer(innen) mit dem Kategorien- und Preisgeldschema einverstanden. Basis der Gesamtpreisgeldsumme ist das UCI/Swiss Cycling Reglement. Es erhalten maximal 50% der Gestarteten pro Kategorie ein Preisgeld. Preisübergabe an Drittpersonen erfolgt erst am Ende der Rangverkündigung. Preise werden nicht nachgesandt.

Allgemein

  1. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das obenstehende Reglement jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder anzupassen.
  2. Sollte aufgrund der Witterung das Rennen abgebrochen oder gar nicht durchgeführt werden, so wird das Startgeld nicht zurückerstattet.
  3. Die TeilnehmerInnen sind damit einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen, Interviews etc. vom Veranstalter, Sponsoren oder sonstigen Dienstleistern ohne Vergütungsansprüche in Radio, Fernsehen, Internet, Sozial Media, Printmedien, Filmen zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.
  4. Bei Diebstahl des Bikes am Rennwochenende in Grindelwald: Rückerstattung des Startgeldes nur gegen Vorweisung eines Polizeirapports.
  5. Mit der Anmeldung erklären sich die Fahrer(innen) mit dem Reglement einverstanden. Missachtung des Rennreglement hat die Disqualifikation zur Folge.

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